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Transfer Service Senden

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transfer Service Senden (T.S.S.)

 

§ 1   Auftrag 
1.1 Ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung erhält der mit der Überführung beauftragte Vertragspartner die Handlungsvollmacht durch den Kunden bis der Auftrag entweder erfüllt oder widerrufen wird. Voraussetzung für die Anerkennung eines Auftrages ist eine schriftliche Auftragserteilung seitens des Kunden bzw. des Auftraggebers; telefonisch erteilte Aufträge sind damit als ungültig anzusehen. 1.2 Unterbreitete Angebote sind prinzipiell als unverbindlich anzusehen. 1.3 Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht nur, wenn durch den Auftraggeber eine schriftliche Auftragserteilung per Mail, Fax vorliegt.


§ 2  Übergabe  

2.1 Der Kunde bzw. Auftraggeber garantiert für den vereinbarten Übergabetermin eine pünktliche Fahrzeugübergabe. Auch für Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen verpflichtet sich der Auftraggeber das Fahrzeug fahrbereit und ohne Mängel nach Definition der STVZO bereitzustellen. 

2.2 Kann das Fahrzeug nicht am angegebenen Orte übernommen, d.h. nicht überführt werden, werden dennoch 100% des Überführungspreises zuzgl. einer Fahrkarte in Rechnung gestellt. Dies gilt dann als Leerfahrt. Ebenfalls bedingt die Durchführung des jeweiligen Auftrages das Vorliegen aller benötigten Unterlagen und sonstigen Daten bei der Überführungsfirma.  2.3 Verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 30 Minuten (Wartezeit) obwohl der Beauftragte vor Ort und einsatzbereit ist, werden für jede angebrochene Stunde 20 Euro (Netto) berechnet.

  
§ 3  Überführung 
3.1 Sollten bei der Überführung technische Mängel auftreten oder werden von behördlicher Seite Mängel beanstandet, ist der Fahrer berechtigt, das Fahrzeug auf einen geeigneten Abstellort zu fahren. Sollte der Kunde (Auftraggeber) nicht erreichbar sein, behält sich die Firma TSS vor, selbständig im Namen und auf die Rechnung des Auftraggebers eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen zu beauftragen. 

3.2 Bei Überführungen mit roten Überführungskennzeichen werden diese im Falle eines Abstellens oder Abschleppens demontiert.

3.3 Die Kosten die dadurch entstehen werden den Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht, einen lediglich geringfügigen Schaden (d.h. das Fahrzeug ist im obigen Sinne einsatzbereit) nachzuweisen. Sollte es zu Wartezeiten durch der Reparatur des Fahrzeuges von mehr als eine Stunde kommen werden diese ebenfalls in Höhe von 20,00 € (Netto) in Rechnung gestellt. 

3.4 Für die anfallenden Kosten (Tankrechnungen, Maut, Fähre, Bahnkosten im Ausland) bei der Überführung, gehen wir in Vorleistung und werden ebenfalls unter der Rubrik - Auslagen, in Rechnung gestellt.


§ 4  Haftung 
4.1 Der Auftraggeber haftet für alle anfallenden Kosten die Aufgrund von technischen oder verdeckten Mängeln entstehen (Bergungs- Abschleppkosten sowie bei Bußgelder durch fehlende Papiere, Verbandskasten, Warndreieck etc.). Der überführende Vertragspartner haftet ausschließlich für Schäden, die auf Absicht oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

4.2 Für alte und/oder verdeckte Schäden wird keine Haftung übernommen; selbiges gilt für Schäden, die auf technischen Defekt zurückzuführen sind.

4.3 Eine Haftung der Firma TSS bei Verzögerungen durch Staus, witterungsbedingten Einflüssen sowie Streiks oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. 

4.4 Die Firma TSS sowie deren Vertragspartner haften für nachweislich durch sie selbst verschuldete Schäden; dieses jedoch ausschließlich im gesetzlichen Rahmen. Ein entsprechender Versicherungsnachweis wird dem Kunden auf Nachfrage vorgelegt. Beginn der genannten Haftung ist der Zeitpunkt des Abschlusses der Fahrzeugübernahme, Ende die Fahrzeugübergabe. 

4.5 Im Falle einer Anlieferung des Fahrzeuges durch den Kunden nach Geschäftsschluss oder einer vorher vereinbarten Nachtanlieferung haftet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugabstellung. Etwaige Schäden sind der Firma TSS binnen zwölf Stunden nach Fahrzeugzustellung als Haftbarhaltung aufzugeben (wie oben, nicht sicher umschreibbar aufgrund mangelnder Kenntnisse); mit Ablauf dieser Frist erlischt auch jede Haftung.   

4.6 Keine Versicherung besteht bei: Steinschlägen (sofern nicht grob fahrlässig), bei Gebrauchtfahrzeugen Lack- und Schrammschäden, in jedem Falle inneren bzw. nicht erkennbaren Betriebsschäden (dies sind u.a. Funktionsstörungen und Defekte des Motors, der Elektronik, der Bremsen, des Autoradios einschließlich CD-Players o.ä. und Navigationsgeräten)


§ 5  Kosten /Rechnung
5.1 Die Berechnung der Preise erfolgt in Netto entsprechend der ausgewiesenen Tarifen gemäß zum jeweiligen Zeitpunkt zuzgl. der gültigen Mehrwertsteuer; preisliche Sondervereinbarungen sind als auftragsspezifisch zu betrachten und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. 

5.2 Die Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben; im Falle eines Zahlungsverzuges werden 12% Sollzinsen und weitere 10 Euro für die Bearbeitung berechnet.

5.3 Ein Verrechnen oder Aufrechnungen unseren Forderungen mit evtl. Gegenforderungen sowie das Zurückhalten von Rechnungen sind nicht zulässig.


§ 6  Logistikpartner 
6.1 In einigen Bereichen ist die Firma TSS als Vermittler tätig oder kooperiert mit weiteren Transportpartnern. Das Einverständnis des Kunden mit der nötigen Weitergabe von Adressaten, Anlieferungs-, Abhol- an Fahrzeugdaten an den jeweiligen Subunternehmer wird als erteilt vorausgesetzt. Selbiges gilt ebenfalls für die Erstellung von Angeboten.

6.2 Im Zuge der Auftragserteilung genannte und angenommene Liefertermine sind unter Vorbehalt zu verstehen. Für Verzögerungen bei der Lieferung, die auf Pannen und sonstige technische Defekte, den Ausfall eines Subunternehmers oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere im Falle verkehrsbedingter Verzögerungen oder eines verspäteten Auftragseinganges. (siehe auch §4)


§ 7  Salvatoresche Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die oben angegeben AGB´s der Firma TSS ausnahmslos an. Änderungen oder Absprachen dieses Vertrages bedürfen jeglicher Schriftform, mündliche Absprachen sind nicht zulässig.


§ 8  Gerichtsstand Der zuständige Gerichtsstand ist Neu-Ulm.

 

 

 

 

 

 

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